Es gibt immer wieder Irretationen wenn ein Fahrzeug (Wohnwagen) gekauft werden soll. Wie geht man vor ? Hier gibt es folgende Möglichkeiten :

1.  Der Verkäufer übergibt dem Käufer den WoWa angemeldet mit gültigen TÜV . Dieser meldet ihn an seinem Wohnort um.  Der Käufer muß sich aber vor der Anmeldung bei seiner Versicherung eine EVB Nummer besorgen.

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2. Der Wohnwagen wird mit einem Trailer abgeholt , falls er nicht angemeldet ist bzw. keinen gültigen TÜV hat.

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3. Der Wohnwagen wird mit einem Kurzkennzeichen abgeholt. Dies bekommt man aber nur nach Vorlage eines gültigen TÜV und der Vorlage einer EVB Nummer von der Versicherung des Käufers.

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4. Es gibt die Möglichkeit ein Überführungskennzeichen (06 er) von einem befreundeten Händler zu besorgen und dann als Überführung geltend machen. Hier muß aber vorher eine Hauptuntersuchung erfolgt sein.

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Die allgemeine Meinung dann besorge ich mir ein 07 er rotes Kennzeichen, ist nicht zulässig. Rote 07er Kennzeichen sind nur für gewerbliche Käufer zulässig. Diese müssen dann auch ein Fahrzeugbuch mitführen, in dem jede Fahrt mit dem roten Kennzeichen eingetragen ist. Fahren mit roten Kennzeichen als Privatperson gibt bei einer Kontrolle 50,00 € Geldstrafe und stehenlassen des Wohnwagen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Wohnwagen älter als 30 Jahre ist und der Käufer nachweisen kann das er Sammler ist. Hier gilt die Oldtimerregelung.